1.
AGB der TransMaC GmbH  |
2.
Haftungsausschluss bei Verwendung der TransMaC Testsoftware
 |
| |
| 1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TransMaC
GmbH |
| |
Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil
sämtlicher Angebote und Verträge über
Warenlieferungen und Leistungen der TransMaC GmbH,
in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur im Falle ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung. |
| |
Angebote
Angebote sind freibleibend. Für die Lieferung
ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. |
| |
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferzeiten sind geschätzt,
also unverbindlich. Selbst wenn von TransMaC GmbH
ein bestimmter Liefertag angegeben ist, handelt es
sich in keinem Fall um ein Fixgeschäft gemäß
§ 361 BGB. TransMaC GmbH bemüht sich in
jedem Fall, die bestätigten Termine zur Erbringung
der Leistung auf den Tag genau einzuhalten. Verzögerungen
schließen jedoch Inverzugsetzen, Verzugsstrafen
und Schadenersatzansprüche gemäß §§
284 ff. sowie §§ 325 ff. BGB aus. Wird TransMaC
GmbH an der Erbringung der Leistung durch unvorhergesehene
Umstände, die TransMaC GmbH trotz der im Einzelfall
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gehindert,
so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Wird TransMaC GmbH die Leistung aus dem gleichen Grund
teilweise oder ganz unmöglich, so wird TransMaC
GmbH von der Lieferverpflichtung teilweise oder ganz
frei. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche
entfallen. |
| |
Lieferumfang
Für kundenspezifische Produkte, Karten, Tags,
RF-Etiketten und bedruckte Medien, können aus
fertigungstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 5 % der bestellten Stückzahl als vertragsgerechte
Lieferung. Diese Mehr- oder Minderlieferungen können
in Einzelfällen vorkommen. TransMaC GmbH bemüht
sich stets die exakte bestellte Stückzahl auszuliefern.
|
| |
Teillieferung
und Abrufaufträge
Teillieferungen sind gestattet und als selbständige
Lieferung zu bezahlen. TransMaC GmbH ist im Falle
von Abrufaufträgen, bei denen die Abrufe nicht
in den vereinbarten Fristen erfolgen, berechtigt,
die gefertigten, nicht abgerufenen Mengen zu berechnen.
|
| |
Versand
Der Versand erfolgt auf Risiko des Bestellers, auf
den die Gefahr übergeht, wenn die Ware das Lager
verlässt. |
| |
Warenkennzeichnung
Produkte der TransMaC GmbH können mit dem Firmenzeichen
TransMaC oder anderen Markennamen der TransMaC gekennzeichnet
werden, sofern vom Besteller nicht ausdrücklich
etwas anderes gefordert wird. |
| |
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Ware den TransMaC-Betrieb verlässt. Etwaige
Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
|
| |
Mängel
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandete
Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen,
sobald durch den Besteller oder durch Dritte Veränderungsarbeiten
an der Lieferware oder Arbeiten zur Behebung eines
Mangels vorgenommen wurden. Bei berechtigten Beanstandungen
werden nach Wahl von TransMaC die Mängel nachgebessert
oder mangelfreier Ersatz geliefert. |
| |
Haftung
Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart
ist, sind alle Ansprüche des Bestellers, auch
vor- oder außervertragliche, ausgeschlossen,
insbesondere auf Ersatz von Schäden irgend einer
Art, auf Rückgängigmachen des Kaufes (Wandlung),
Kündigung oder Preisminderung sowie auch wegen
Verzug oder Nichterfüllung. Für alle vor
oder nach Vertragsabschluss gemachten Vorschläge,
erteilten Beratungen, etwaigen Unterlassungen sowie
vertragliche Nebenpflichten scheidet jede Haftung
aus. Die Gewährleistung gemäß Ziffer
6 beschränkt sich auf den in der Rechnung ausgewiesenen
Warenwert. Für einen weitergehenden Schaden oder
Folgeschaden haftet TransMaC GmbH nicht. TransMaC
GmbH übernimmt keine Haftung für Liefermängel,
die darauf beruhen, dass Angaben des Bestellers oder
vom Besteller erhaltene Fertigungsunterlagen fehlerhaft
sind. Eine Prüfungspflicht für TransMaC
GmbH besteht nicht. Sofern Fertigungsunterlagen nach
Bestellerangaben, erstellt werden, gelten diese Unterlagen
als vom Besteller abgenommen bzw. freigegeben, sofern
der Besteller nicht ausdrücklich auf einer gesonderten
Freigabe besteht. |
| |
Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Zusätzlich
berechnet werden Versand- und Verpackungskosten, gegebenenfalls
Werkzeugkosten, Klischeekosten oder vereinbarte auftrags-
und produktbezogene Sonderkosten, sowie die jeweils
gültige Mehrwertsteuer. |
| |
Zahlungen
Der Kaufpreis ist im Voraus (Auslandskunden und Erstkunden)
fällig bzw. je nach Vereinbarung nach 14 oder
30 Tagen netto. Die Gewährung von Skonto oder
eines abweichenden Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung.
Skonto kann auch in diesem Fall nur gewährt werden,
wenn keine sonstigen Forderungen überfällig
sind. Zahlungen durch Scheck werden nur erfüllungshalber
angenommen. Bei Mahnungen wegen nicht fristgerechter
Zahlung werden Mahngebühren in Höhe von
pauschal 10,- € zur Abgeltung des erhöhten
Aufwandes erhoben. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer
Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
BGB zu leisten, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen
werden kann. |
| |
Eigentumsvorbehalt
TransMaC GmbH behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung
aller ihrer Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung
gegenüber dem Besteller bestehen. Im Falle der
Weiterverarbeitung geht das Eigentum an den neu hergestellten
Sachen in Höhe des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware
anteilig auf TransMaC GmbH über. Erwirbt der
Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt
an TransMaC GmbH Miteigentum nach dem Anteil des Wertes
der Vorbehaltsware. Der Besteller tritt für den
Fall, dass er Vorbehaltsware direkt oder verarbeitet
weiterveräußert, denjenigen Anteil der
Kaufpreisforderung an TransMaC GmbH ab, der ihrem
Eigentumsanteil entspricht. TransMaC GmbH nimmt die
Abtretung an. Der Besteller hat im Verzugsfall die
Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen
und diesen die Abtretung anzuzeigen. TransMaC GmbH
ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
auch selbst anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckung oder
sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller
die Eigentumsverhältnisse offenzulegen und TransMaC
GmbH unverzüglich zu unterrichten unter Übergabe
der für die Anspruchssicherung notwendigen Unterlagen.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Konkurses
oder bei Vergleich erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware
und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen. |
| |
Abtretung
Abtretungen von Forderungen des Bestellers werden
nicht anerkannt. |
| |
Rechte
Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass
bei Herstellung entsprechend seiner Muster, Fotos,
Zeichnungen oder Modelle gewerbliche Schutzrechte
in patent-, muster- oder markenrechtlicher Hinsicht
nicht verletzt werden. Sollte von Dritten unter Berufung
auf deren Schutzrechte die Herstellung bestellter
Ware untersagt werden, ist TransMaC GmbH - ohne zur
Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein -
berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen
und Schadenersatz zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein,
so bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.
|
| |
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Dezember 2007 |
| |
| 2.
Haftungsausschluss bei Verwendung der TransMaC Testsoftware
Die
TransMaC GmbH. gibt keine Garantien irgendeiner
Art, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich
unbegrenzt aller Garantien der Verwendbarkeit dieser
Daten für einen bezeichneten oder nicht bezeichneten
Zweck. Unter keinen Umständen ist die TransMaC
GmbH. haftbar für jedwede Folgeschäden
(uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden
aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust
von Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen
Verlust), die aufgrund der Benutzung dieser Daten
entstehen. Sie handeln auf eigene Gefahr! Dies gilt
auch dann, wenn die TransMaC GmbH. von der Möglichkeit
eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.
|
| |
| TransMaC
GmbH.does not take on guarantees of any kind, neither
explicitly nor implicitly, including unlimitedly all
guarantees for the usability of this data for an indicated
or not indicated purpose. Under no circumstances is
the TransMaC GmbH.liable for any consequential damages
(unrestrictedly included are damages from profit lost,
disruption of operation, loss of information or data
or from another financial loss) incurring due to the
use of this data. You act at your own risk! This also
applies if the TransMaC GmbH. has been informed about
the possibility of a damage of such kind. |