TransMaC Kartentechnologie
Kartenleser - Kartengeber - Kartensammler - RF-Technologie
 
Produkte
- Kartenleser + Kodierer
- Kartengeber + Sammler
- RF - Technologie
- Karten + Tags
- Entwicklungskits
- Reinigungskarten
1. AGB der TransMaC GmbH
2. Haftungsausschluss bei Verwendung der TransMaC Testsoftware
 
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der TransMaC GmbH
 
Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der TransMaC GmbH, in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
 
Angebote
Angebote sind freibleibend. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
 
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferzeiten sind geschätzt, also unverbindlich. Selbst wenn von TransMaC GmbH ein bestimmter Liefertag angegeben ist, handelt es sich in keinem Fall um ein Fixgeschäft gemäß § 361 BGB. TransMaC GmbH bemüht sich in jedem Fall, die bestätigten Termine zur Erbringung der Leistung auf den Tag genau einzuhalten. Verzögerungen schließen jedoch Inverzugsetzen, Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche gemäß §§ 284 ff. sowie §§ 325 ff. BGB aus. Wird TransMaC GmbH an der Erbringung der Leistung durch unvorhergesehene Umstände, die TransMaC GmbH trotz der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird TransMaC GmbH die Leistung aus dem gleichen Grund teilweise oder ganz unmöglich, so wird TransMaC GmbH von der Lieferverpflichtung teilweise oder ganz frei. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche entfallen.
 
Lieferumfang
Für kundenspezifische Produkte, Karten, Tags, RF-Etiketten und bedruckte Medien, können aus fertigungstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Stückzahl als vertragsgerechte Lieferung. Diese Mehr- oder Minderlieferungen können in Einzelfällen vorkommen. TransMaC GmbH bemüht sich stets die exakte bestellte Stückzahl auszuliefern.
 
Teillieferung und Abrufaufträge
Teillieferungen sind gestattet und als selbständige Lieferung zu bezahlen. TransMaC GmbH ist im Falle von Abrufaufträgen, bei denen die Abrufe nicht in den vereinbarten Fristen erfolgen, berechtigt, die gefertigten, nicht abgerufenen Mengen zu berechnen.
 
Versand
Der Versand erfolgt auf Risiko des Bestellers, auf den die Gefahr übergeht, wenn die Ware das Lager verlässt.
 
Warenkennzeichnung
Produkte der TransMaC GmbH können mit dem Firmenzeichen TransMaC oder anderen Markennamen der TransMaC gekennzeichnet werden, sofern vom Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.
 
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware den TransMaC-Betrieb verlässt. Etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
 
Mängel
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald durch den Besteller oder durch Dritte Veränderungsarbeiten an der Lieferware oder Arbeiten zur Behebung eines Mangels vorgenommen wurden. Bei berechtigten Beanstandungen werden nach Wahl von TransMaC die Mängel nachgebessert oder mangelfreier Ersatz geliefert.
 
Haftung
Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers, auch vor- oder außervertragliche, ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgend einer Art, auf Rückgängigmachen des Kaufes (Wandlung), Kündigung oder Preisminderung sowie auch wegen Verzug oder Nichterfüllung. Für alle vor oder nach Vertragsabschluss gemachten Vorschläge, erteilten Beratungen, etwaigen Unterlassungen sowie vertragliche Nebenpflichten scheidet jede Haftung aus. Die Gewährleistung gemäß Ziffer 6 beschränkt sich auf den in der Rechnung ausgewiesenen Warenwert. Für einen weitergehenden Schaden oder Folgeschaden haftet TransMaC GmbH nicht. TransMaC GmbH übernimmt keine Haftung für Liefermängel, die darauf beruhen, dass Angaben des Bestellers oder vom Besteller erhaltene Fertigungsunterlagen fehlerhaft sind. Eine Prüfungspflicht für TransMaC GmbH besteht nicht. Sofern Fertigungsunterlagen nach Bestellerangaben, erstellt werden, gelten diese Unterlagen als vom Besteller abgenommen bzw. freigegeben, sofern der Besteller nicht ausdrücklich auf einer gesonderten Freigabe besteht.
 
Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Zusätzlich berechnet werden Versand- und Verpackungskosten, gegebenenfalls Werkzeugkosten, Klischeekosten oder vereinbarte auftrags- und produktbezogene Sonderkosten, sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
 
Zahlungen
Der Kaufpreis ist im Voraus (Auslandskunden und Erstkunden) fällig bzw. je nach Vereinbarung nach 14 oder 30 Tagen netto. Die Gewährung von Skonto oder eines abweichenden Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Skonto kann auch in diesem Fall nur gewährt werden, wenn keine sonstigen Forderungen überfällig sind. Zahlungen durch Scheck werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Mahnungen wegen nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren in Höhe von pauschal 10,- € zur Abgeltung des erhöhten Aufwandes erhoben. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu leisten, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen werden kann.
 
Eigentumsvorbehalt
TransMaC GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Besteller bestehen. Im Falle der Weiterverarbeitung geht das Eigentum an den neu hergestellten Sachen in Höhe des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware anteilig auf TransMaC GmbH über. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an TransMaC GmbH Miteigentum nach dem Anteil des Wertes der Vorbehaltsware. Der Besteller tritt für den Fall, dass er Vorbehaltsware direkt oder verarbeitet weiterveräußert, denjenigen Anteil der Kaufpreisforderung an TransMaC GmbH ab, der ihrem Eigentumsanteil entspricht. TransMaC GmbH nimmt die Abtretung an. Der Besteller hat im Verzugsfall die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. TransMaC GmbH ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller die Eigentumsverhältnisse offenzulegen und TransMaC GmbH unverzüglich zu unterrichten unter Übergabe der für die Anspruchssicherung notwendigen Unterlagen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Konkurses oder bei Vergleich erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
 
Abtretung
Abtretungen von Forderungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
 
Rechte
Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass bei Herstellung entsprechend seiner Muster, Fotos, Zeichnungen oder Modelle gewerbliche Schutzrechte in patent-, muster- oder markenrechtlicher Hinsicht nicht verletzt werden. Sollte von Dritten unter Berufung auf deren Schutzrechte die Herstellung bestellter Ware untersagt werden, ist TransMaC GmbH - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Schadenersatz zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.
 
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Dezember 2007
 
2. Haftungsausschluss bei Verwendung der TransMaC Testsoftware

Die TransMaC GmbH. gibt keine Garantien irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich unbegrenzt aller Garantien der Verwendbarkeit dieser Daten für einen bezeichneten oder nicht bezeichneten Zweck. Unter keinen Umständen ist die TransMaC GmbH. haftbar für jedwede Folgeschäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieser Daten entstehen. Sie handeln auf eigene Gefahr! Dies gilt auch dann, wenn die TransMaC GmbH. von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist.

 
TransMaC GmbH.does not take on guarantees of any kind, neither explicitly nor implicitly, including unlimitedly all guarantees for the usability of this data for an indicated or not indicated purpose. Under no circumstances is the TransMaC GmbH.liable for any consequential damages (unrestrictedly included are damages from profit lost, disruption of operation, loss of information or data or from another financial loss) incurring due to the use of this data. You act at your own risk! This also applies if the TransMaC GmbH. has been informed about the possibility of a damage of such kind.